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Krakau Deklaration zu EU-Betritt und Landwirtschaft

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Im polnischen Krakau fand vom 6. bis 8. November 2003 eine Konferenz zum Thema „EU-Erweiterung und Landwirtschaft – EU-Agrarpolitik für die Menschen und die Umwelt“ statt. Im Rahmen dieser Konferenz wurde von den NGOs die Krakau-Deklaration verabschiedet. Die unterzeichnenden Organisationen einigten sich auf folgenden Text:

Die hier unterzeichnenden NGOs wenden sich an die in Krakau versammelten PolitikerInnen, ExpertInnen für Agrarpolitik, die Zivilgesellschaft, die BauernvertreterInnen und die BürgerInnen der Beitrittsländer, um sicherzustellen, dass:

1. die politischen Führungskräfte der Beitrittsländer die EU-Agrarpolitik so umsetzen, dass nachhaltige Entwicklung, Qualität sowie Diversität von Lebensmitteln und Landwirtschaft in den lokalen Ökonomien erhalten bleiben, und dass sie im Besonderen -

  • anerkennen, dass intensive Landwirtschaft unsichere, ungesunde Lebensmittel produziert, Umweltverschmutzung verursacht und Probleme im Bereich Tierschutz und der ländlichen Entwicklung verursacht sowie die Aufgabe von einst profitablen kleinstrukturierten Landwirtschaften zur Folge hat
  • 100% der Gelder für die Entwicklung des ländlichen Raums für eine umweltgerechte Landwirtschaft, eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Wirtschaftsräume, inklusive artgerechter Tierhaltung, verwendet werden

2. die Führungskräfte der EU-25 die Diskussion für eine radikale Umformung der Agrarpolitik in Richtung Nachhaltigkeit, Qualität und lokale Diversität von Lebensmitteln und Landwirtschaft eröffnen, welche

  • nachhaltige Landwirtschaft und Viehzucht belohnt und naturnahe ewirtschaftungsmethoden bewahrt
  • die Stärkung von Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards im Rahmen der „Cross Compliance“ sichert, den Gebrauch schädlicher Pestizide, sowie aller in Landwirtschaft und Lebensmitteln eingesetzter Chemikalien beschränkt
  • Fördergelder im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gezielt für die Stützung der lokalen Lebensmittelkette, Diversifizierung der Beschäftigungsstruktur im Landwirtschaftssektor, zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Wirtschaftsraumes sowie für eine umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft einsetzt
  • fairen Handel für die gesamte Lebensmittelkette durch starke Wettbewerbspolitik und deren Vollzug garantiert
  • direkte und indirekte Exportsubventionen beseitigt, institutionalisierte Überproduktion vermeidet und den Bauern und Bäuerinnen in den Ländern des Südens nicht schadet
  • die Reformierung des Welthandels in Richtung eines gerechten und nachhaltigen Weltagrarhandels unterstützt, die die Interessen der Bevölkerung in den Ländern des Südens wahrt


3. der Handel (Supermärkte, Großhandel, Einzelhandel, Märkte, sowie öffentliche Versorgungsein-richtungen wie Spitäler, Schulen und Behörden) schrittweise verantwortungsvollen Konsum unterstützt und das Recht der KonsumentInnen zur Wahlfreiheit geschützt wird durch –

  • bevorzugte Behandlung von Lebensmitteln aus nachhaltiger Landwirtschaft, insbesondere frei von Pestiziden und gentechnisch veränderten Organismen (GVO), wie z.B. aus biologischer Landwirtschaft
  • die Verwendung regional hergestellter Produkte, um die Transportwege im Interesse der Umwelt zu reduzieren,
  • Bereitstellung von Information für die KonsumentInnen, unter welchen Bedingungen die Lebensmittel hergestellt wurden
  • angemessene Bezahlung der Bauern und Bäuerinnen für ihre Produkte und die Zusicherung, dass keine unangemessenen Forderungen eingesetzt werden, um die Preise zu drücken

4. KonsumentInnenen dahingehend bestärkt werden, Umwelt und Tiere zu schützen, nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen sowie sich gesünder zu ernähren durch –

  • den Einkauf lokaler und saisonaler Produkte aus biologischer Landwirtschaft
  • einen höheren Obst- und Gemüsekonsum sowie geringeren Konsum von weiterverarbeiteten Lebensmitteln
  • geringeren, aber qualitativ höheren (Bio-) Fleischkonsum
  • den Einkauf bei lokalen, unabhängigen Händlern, z. B. Hofläden
  • den Kauf von „fair trade“-Produkten


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