Im
polnischen Krakau fand vom 6. bis 8. November 2003 eine Konferenz zum
Thema „EU-Erweiterung und Landwirtschaft – EU-Agrarpolitik für
die Menschen und die Umwelt“ statt. Im Rahmen dieser Konferenz wurde
von den NGOs die Krakau-Deklaration verabschiedet. Die unterzeichnenden
Organisationen einigten sich auf folgenden Text:
Die
hier unterzeichnenden NGOs wenden sich an die in Krakau versammelten
PolitikerInnen, ExpertInnen für Agrarpolitik, die Zivilgesellschaft,
die BauernvertreterInnen und die BürgerInnen der Beitrittsländer,
um sicherzustellen, dass:
1. die politischen Führungskräfte der Beitrittsländer
die EU-Agrarpolitik so umsetzen, dass nachhaltige Entwicklung, Qualität
sowie Diversität von Lebensmitteln und Landwirtschaft in den lokalen
Ökonomien erhalten bleiben, und dass sie im Besonderen -
-
anerkennen, dass intensive Landwirtschaft unsichere, ungesunde Lebensmittel
produziert, Umweltverschmutzung verursacht und Probleme im Bereich
Tierschutz und der ländlichen Entwicklung verursacht sowie die
Aufgabe von einst profitablen kleinstrukturierten Landwirtschaften
zur Folge hat
-
100% der Gelder für die Entwicklung des ländlichen Raums
für eine umweltgerechte Landwirtschaft, eine nachhaltige Entwicklung
der ländlichen Wirtschaftsräume, inklusive artgerechter
Tierhaltung, verwendet werden
2.
die Führungskräfte der EU-25 die Diskussion für eine
radikale Umformung der Agrarpolitik in Richtung Nachhaltigkeit, Qualität
und lokale Diversität von Lebensmitteln und Landwirtschaft eröffnen,
welche
-
nachhaltige Landwirtschaft und Viehzucht belohnt und naturnahe ewirtschaftungsmethoden
bewahrt
-
die Stärkung von Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards im
Rahmen der „Cross Compliance“ sichert, den Gebrauch schädlicher
Pestizide, sowie aller in Landwirtschaft und Lebensmitteln eingesetzter
Chemikalien beschränkt
-
Fördergelder im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gezielt
für die Stützung der lokalen Lebensmittelkette, Diversifizierung
der Beschäftigungsstruktur im Landwirtschaftssektor, zur nachhaltigen
Entwicklung des ländlichen Wirtschaftsraumes sowie für eine
umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft einsetzt
-
fairen Handel für die gesamte Lebensmittelkette durch starke
Wettbewerbspolitik und deren Vollzug garantiert
-
direkte und indirekte Exportsubventionen beseitigt, institutionalisierte
Überproduktion vermeidet und den Bauern und Bäuerinnen in
den Ländern des Südens nicht schadet
-
die Reformierung des Welthandels in Richtung eines gerechten und nachhaltigen
Weltagrarhandels unterstützt, die die Interessen der Bevölkerung
in den Ländern des Südens wahrt
3. der Handel (Supermärkte, Großhandel,
Einzelhandel, Märkte, sowie öffentliche Versorgungsein-richtungen
wie Spitäler, Schulen und Behörden) schrittweise verantwortungsvollen
Konsum unterstützt und das Recht der KonsumentInnen zur Wahlfreiheit
geschützt wird durch –
-
bevorzugte Behandlung von Lebensmitteln aus nachhaltiger Landwirtschaft,
insbesondere frei von Pestiziden und gentechnisch veränderten
Organismen (GVO), wie z.B. aus biologischer Landwirtschaft
-
die Verwendung regional hergestellter Produkte, um die Transportwege
im Interesse der Umwelt zu reduzieren,
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Bereitstellung von Information für die KonsumentInnen, unter
welchen Bedingungen die Lebensmittel hergestellt wurden
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angemessene Bezahlung der Bauern und Bäuerinnen für ihre
Produkte und die Zusicherung, dass keine unangemessenen Forderungen
eingesetzt werden, um die Preise zu drücken
4.
KonsumentInnenen dahingehend bestärkt werden, Umwelt und Tiere
zu schützen, nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen sowie
sich gesünder zu ernähren durch –
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den Einkauf lokaler und saisonaler Produkte aus biologischer Landwirtschaft
-
einen höheren Obst- und Gemüsekonsum sowie geringeren Konsum
von weiterverarbeiteten Lebensmitteln
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geringeren, aber qualitativ höheren (Bio-) Fleischkonsum
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den Einkauf bei lokalen, unabhängigen Händlern, z. B. Hofläden
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den Kauf von „fair trade“-Produkten
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